Offener Brief des ARD-Freienrats an die Intendant*innen

Wegen der Corona-Krise melden sich immer mehr verunsicherte Freie bei unseren Personalräten und Freienvertretungen.

Die Sorge ist groß, dass viele am Ende wegen abgesagter Dienste und verschobener Beiträge in ein finanzielles Loch fallen.

Wir fordern die Intendant*innen aller öffentlich-rechtlichen Sender auf, unkompliziert und schnell zu handeln. In jeder Rundfunkanstalt ist die Lage ein wenig anders, aber wichtig ist jetzt, dass auch die Freien, die zum größten Teil das Programm machen, weiterhin ihre Miete und Kosten zahlen können.

Daher bitten wir Sie, zahlen Sie flexibel Ausfallhonorare, kümmern Sie sich um die Kinderbetreuung und helfen Sie mit, dass die freien Mitarbeiter*innen nicht in eine existenzbedrohende Lage kommen.

Ein Hilfsfonds wäre gerade in diesen schweren Zeiten wichtig. Wir bitten Sie in dieser Frage eng mit den Personalräten, Freienvertretungen und Gewerkschaften zusammenzuarbeiten.

Unruhe bei RBB-Autor*innen

Der rbb folgt offenbar dem Vorbild von Radio Bremen, dem WDR und Deutschlandradio. Selbständigen Autor*innen sollen künftig sozialversicherungspflichtig honoriert werden, wenn sie nicht ihre Selbständigkeit durch eine Statusklärung bei der Rentenversicherung nachweisen können.

https://www.rbbpro.de/blog/2020/01/09/dvj-info-fuer-rbb-autorinnen/

Solidarität mit den Streikenden im SWR

Der ARD-Freienrat erklärt sich mit den Streikenden beim Südwestrundfunk solidarisch und fordert faire und auskömmliche Entgelte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Angestellten und die Freien haben die Digitalisierung zusätzlich zum bestehenden Programm mit weniger Personal weit vorangetrieben. Jetzt sollen sie nach dem Willen der Rundfunkanstalten niedrigere Tariferhöhungen bekommen als der Öffentliche Dienst. Es kann nicht sein, dass der Sparkurs im Rundfunk auf dem Rücken der festen und freien Beschäftigten ausgetragen wird. Qualität gibt es nicht zum Spartarif.

Der ARD Freienrat

Stephanie Funk-Hajdamowicz

Stefan Tiyavorabun

Info@ard-freie.de

www.ard-freie.de

Herbsttreffen des ARD-Freienrats in Berlin

Der Freienrat trifft sich zu seiner Herbstsitzung in diesem Jahr im Deutschen Bundestag. Neben Gesprächen mit Medienpolitiker*innen am 23. und 24. Oktober planen die Interessenvertretungen der rund 18.000 festen Freien den nächsten Freienkongress 2020 in Saarbrücken und eine Kampagne, um das geltende Personalvertretungsrecht in allen Sendern auch für arbeitnehmerhänliche Freie durchzusetzen. Für die Öffentlichkeit zugänglich ist die Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion am 24.10.  „Arbeitsbedingungen für ‚Feste Freie‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, u.a.  mit den beiden ARD-Freienräten Stephanie Funk-Hajdamowicz (WDR) sowie Dr. Christoph Hölscher (RBB). Anmeldung erforderlich.

Leipziger Erklärung

Am 5. und 6. April 2019 haben sich rund 200 freie Mitarbeiter*innen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim MDR in Leipzig zum 4. ARD/ZDF-Freienkongress getroffen. Zentrales Thema: Freie in die Personalräte!

Aus diesem Anlass erklärt der ARD-Freienrat:

Mehr als 18.000 arbeitnehmerähnliche Beschäftigte arbeiten regelmäßig bei den Sendern der ARD, beim ZDF und beim Deutschlandradio. Diese freien Mitarbeiter*innen sind von ihren Sendern abhängig, für die meisten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihr einziger Arbeitgeber.

Deshalb benötigen die Freien genau wie Angestellte gesetzlich verankerte Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrechte. Viele Bundesländer haben das in den vergangenen Jahren erkannt und ihre Personalvertretungsgesetze auf die Freien ausgeweitet.

Leider gilt das nicht für alle Sender. Beim MDR, NDR, RBB, BR, bei der Deutschen Welle und beim Deutschlandradio fehlen immer noch gesetzliche und verlässliche Vertretungsrechte für Freie. Die Beschäftigung freier Mitarbeiter*innen ähnelt zunehmend der von Festangestellten, viele Freie haben inzwischen Aufgaben von Festen übernommen. Auch deswegen benötigen sie die gleichen Mitbestimmungsrechte wie ihre angestellten Kolleg*innen.

Die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben jetzt die Chance, im Rahmen der Novellierung des MDR-Staatsvertrages klare rechtliche Grundlagen für die Mitbestimmung freier Mitarbeiter*innen zu schaffen. Die Erfahrungen anderer Sender zeigen: Von Intendanten eingesetzte Freienvertretungen reichen nicht aus, sie sind Interessenvertretung nach Gutsherrenart.

Der ARD-Freienrat fordert den Gesetzgeber auf, für eine gute Personalvertretung der MDR-Freien zu sorgen. Dies muss auch Ziel einer Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein, das auch beim NDR, RBB, Deutschlandradio und bei der Deutschen Welle gilt.

Leipzig, 7. April 2019