
Verschiedene ARD-Anstalten haben bereits Regelungen für langjährige freie Mitarbeitende – dass man etwa nach 20 Jahren oder ab dem Alter von 55 Jahren nicht „beendet“ werden kann. Das garantiert in der Regel aber nicht die Höhe der Einkünfte. Beim RBB wurde ein Tarifvertrag für den Bestandsschutz der älteren Mitarbeitenden auch durch eine Unterschriftenaktion jüngerer Kolleg:innen gestoppt. Sie befürchteten Nachteile für sich, wenn die langjährigen Mitarbeitenden diese Beschäftigungsgarantie bekämen.
Beim SWR zum Beispiel erhalten Freie nach sechs Jahren eine Honorar- und Beschäftigungszusage – wenn der Vertrag verlängert wird. Doch der Nachwuchs, der zu geringeren Honorare einsteigt, beklagt eine sechsjährige Periode starker Unsicherheit vor der Entscheidung, während derer sich die Kolleg:innen sehr unter Druck fühlen. Bei der Deutschen Welle wurden Abfindungen für Langjährige im Falle von Beendigungen ausgehandelt. Das hat die Zahl solcher Fälle stark sinken lassen, weil man dieses Geld ungern ausgeben will.