Freienkongress 2025 – Hotels und Unterbringung

  • 5. Rioca Frankfurt Posto 7, Adickesallee 36, 60322 Frankfurt, +49 69 200 912 510, frankfurt-posto7@rioca.eu, rioca.eu (im Rioca gibt es unter dem Buchungscode „FREIENKONGRESS“ 10% Rabatt)

Anmeldungen für Freienkongress 2025 gestartet

Ab sofort können sich alle Interessierten für den Freienkongress 2025 anmelden. Gastgeber ist in diesem Jahr der Hessische Rundfunk. Der Kongress findet statt

Kontakt beim hr: Christian Arndt

Der Kongress wendet sich an alle, die sich mit der Interessenvertretung von freien Mitarbeitenden im öffentlichen Rundfunk beschäftigen und vor allem an alle Freien selbst. Angestellte sind selbstverständlich herzlich willkommen. Das Programm wird derzeit erstellt und im März u.a. hier veröffentlicht.

Freienrat fordert Beendigungsschutz für langjährige arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende

Am vergangenen Donnerstag hat mit dem rbb ein weiterer Sender aus dem ARD-Verbund drastische Sparmaßnahmen angekündigt. Damit sollen u.a. Mittel für mehr Regionalität sowie für die digitale Erneuerung frei werden, aber auch „die Zahlungsfähigkeit“ erhalten werden. Gespart werden soll ausschließlich am Personal – bei Angestellten und freien Mitarbeitenden.

Bereits unter der letzten Intendantin hatte der rbb in den vergangenen beiden Jahren ein Sparprogramm aufgelegt, bei dem Beschäftigung für jeweils rund 100 arbeitnehmerähnliche Freie und 100 Angestellte weggefallen ist. Neben dem Verkauf von Immobilien hat der rbb Programmstrecken in den Radiowellen oder das ARD-Mittagsmagazin eingestellt bzw. abgegeben.

Weitere 254 Vollzeitstellen sollen nach Angaben von Intendantin Demmer „noch im laufenden Jahr“ wegfallen – nach Möglichkeit sozial verträglich. Garantieren will dies die Senderspitze jedoch nicht. Erfahrungen aus den anderen Sendern zeigen, dass die deklarierte Sozialverträglichkeit sich höchstens auf die Angestellten bezieht, wo versucht wird, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

Leidtragend sind dann überwiegend die freien Mitarbeitenden, welche arbeitsrechtlich schlechter gestellt sind und daher leichter zu reduzieren oder abzubauen.

Der Freienrat der freien Mitarbeitenden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert deshalb:

  1. stärker andere Möglichkeiten für Einsparungen zu nutzen. Kürzungen beim Personal in dieser Größenordnung wirken sich unmittelbar auf das Programm aus, denn freie Mitarbeitende sind fast ausschließlich fürs Programm tätig.
  2. einen verlässlichen tarifvertraglichen Beendigungsschutz für langjährige arbeitnehmerähnliche Mitarbeitende in den öffentlich-rechtlichen Sendern, etwa nach Vorbild des SWR. Gerade in Zeiten des digitalen Wandels und des Umbaus der Sender müssen sich auch die Freien darauf verlassen können, dass die Bekenntnisse zu Sozialverträglichkeit und Fairness auch für sie gelten.

Denn es sind insbesondere die freien Mitarbeitenden, die die programmlichen Inhalte erstellen. Mit weniger freien Beschäftigten gibt es weniger Inhalte.

Der ARD-ZDF-DLR-DW-Freienrat

Die ARD-Reform und die Urheber:innen

Unser Gesprächsformat „60 Minuten mit dem ARD-ZDF-Freienrat“ soll am kommenden Dienstag ganz im Zeichen der ARD-Reform stehen – und den Folgen für Freie, die als Urheberinnen und Urheber wesentlich von der Mehrfachverwertung an verschiedene Sender abhängig sind. Mit der Einführung von Kompetenzcentern, Gemeinschaftssendungen und Hörfunkpools wollen die Sender kräftig Geld sparen – und stellt dadurch jahrzehntelang gewachsene Geschäftsmodelle für Freie in Frage.

Wir wollen die Betroffenen in den verschiedenen Sendern zusammenbringen, erfahren, wie sie die Lage einschätzen – und miteinander besprechen, wie man sich dagegen wehren kann, was der Freienrat, die betrieblichen Interessenvertretungen und die Gewerkschaften dazu beitragen müssen.

Wir treffen uns wie jeden zweiten Dienstag im Monat auf Teams, am

Dienstag, 9. Juli 2024, 17 Uhr. (Teilnahmelink hier)

Verschoben: Die ARD-Reform und die Freien. 30 Minuten mit dem ARD-Freienrat

Wegen der Warnstreiks am 12. März 2024 konnte die Premiere der „30 Minuten“ leider nicht stattfinden. Wir nehmen einen neuen Anlauf, voraussichtlich im April.

Was bringt uns die ARD-Reform? Kriegen wir mehr Jobs, oder verlieren wir Aufträge? Wie werden wir in Zukunft beteiligt? Gibt es mehr Rechte für uns? Was heißt das für unser Programm? Was stemmen wir in Zukunft zusammen mit anderen Sendern? Wird unsere Arbeit in Zukunft neu bewertet? Welche Gedanken haben wir zur Reform?

Der erste Austausch ist ganz bewusst sehr offen gestaltet, um auch Themen zu identifizieren für unseren baldigen Austausch mit dem ARD-Vorsitzenden.

Der Teams-Link wird rechtzeitig über die Interessenvertretungen der Sender publiziert.

Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten beenden: Weg mit den überholten Haushonoraren!

Die sogenannten „Haushonorare“ der ARD-Sender mögen einmal ihre Berechtigung gehabt haben. Aber das ursprüngliche Ziel wird schon seit vielen Jahren nur noch im Ausnahmefall erreicht. In der Regel sorgen diese Regelungen im besten Fall für Bürokratie, im schlechtesten Fall für eine Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten, die neben einer Anstellung ihren Lebensunterhalt auch in freier Mitarbeit erbringen müssen.

„Haushonorare“ – das klingt zwar ein bisschen nach „Haustarifvertrag“.  Aber statt faire Honorare für Freie durchzusetzen, bewirken Haushonorare de facto das Gegenteil: Mit diesen Regelungen werden Tarifhonorare unterlaufen bzw. Dumpinghonorare ermöglicht. Wer bei in einem öffentlichen Sender angestellt ist und daneben für einen dieser Sender in freier Mitarbeit tätig werden will, bekommt in der Regel nur 50 Prozent der üblichen Freien-Honorare – falls solche Aufträge nicht sogar ganz blockiert werden.

Vor vielen Jahren sollten Haushonorare verhindern, dass sich gut abgesicherte Vollzeitangestellte der Rundfunkanstalten gegenseitig die Taschen vollmachen, indem sie sich neben ihrer Kernarbeit honorierte Aufträge zuschanzen. Die vielleicht sogar während der bereits mit dem Gehalt abgegoltenen Arbeitszeit erledigt wurden, möglicherweise mit den Arbeitsmitteln des Senders. Dass die Sender vor diesem Hintergrund einen Riegel vorschieben mussten, ist auch mit Blick von heute nicht zu kritisieren.

Aber durch die veränderten Rahmenbedingungen treffen Haushonorare heute in aller Regel die Falschen. Oft langjährige Freie, die befristet einspringen, wenn eine Elternzeitvertretung, eine Projektmitarbeit gefunden werden muss. Typischerweise in Teilzeit und mit unklarer Perspektive, was nach der Phase in Festanstellung kommen soll. Dass dieser Personenkreis ein hohes Interesse hat, neben der vorübergehenden Anstellung auch weiter für bisherige Auftraggeber tätig zu bleiben, hat nichts mit unzulässigen Vorteilen zu tun, sondern folgt wie auch im Fall von Teilzeitbeschäftigen allein wirtschaftlicher Notwendigkeit.

Der Freienrat fordert die ersatzlose Abschaffung der überkommenen Haushonorarregelungen in den öffentlichen Rundfunksendern. Um mögliche Compliance-Verstöße von unbefristet Vollzeitangestellten zu verhindern, haben die meisten Sender längst wirksamere Mittel in der Hand als die generelle Kappung größtenteils tarifierter Honorare – wo es sie noch nicht gibt, sind sie zu schaffen. Die willkürliche Kürzung der üblichen Honorare bei befristet oder in Teilzeit Angestellten ist durch nichts zu begründen und auf jeden Fall ungerechtfertigt. Sollte dies bei unbefristet beschäftigten Vollzeitkräften im Einzelfall anders sein, müsste dies konkret dargelegt werden und die Ausnahme statt der Regel sein.

Für den ARD-Freienrat: Der Vorstand

Stephanie Funk-Hajdamowicz stephanie.hajdamowicz@fm.wdr.de
Christoph Reinhardt christoph.reinhardt@rbb-online.de
Stefan Tiyavorabun Stefan.Tiyavorabun@swr.de
Rüdiger Trojok ruediger.trojok@mdr.de
Kontakt: info@ard-freie.de

Zeit, den Status quo aufzubrechen

ARD Freienrat Köln 2023 – Panel: Was bin ich

„Neulich beim Kneipengespräch erklärte ich einem Arbeitsrechtler, dass ich arbeitnehmerähnlich bin“, schilderte ein freier Kollege die Begegnung mit einem Juristen. „Arbeitnehmerähnlich?“ entgegnete der Anwalt, „das gibt es nicht, das ist illegal.“ Die Anekdote sorgte auf dem Panel „Was bin ich? Schluss mit dem arbeitsrechtlichen Ratespiel“ für Kopfnicken und Lacher unter den Teilnehmer:innen. Viele können sich darin wieder finden. Außerhalb der Öffentlich Rechtlichen ist es schwierig Menschen zu erklären, dass wir zwar Seite an Seite mit festangestellten Redakteur:innen am selben Programm arbeiten, häufig seit Jahren und Jahrzehnten und viele sogar auf Lohnsteuerkarte, und dennoch nicht fest angestellt, aber auch nicht scheinselbständig sind.

DJV-Justiziarin Hanna Möllers, die zur Statusfrage von uns festen Freien referierte, sieht die Zeit gekommen, diesen Status in Frage zu stellen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang der 1980er den Sendern erlaubt hatte, uns regelmäßig zu beschäftigen, ohne uns einzustellen zu müssen, wurde in einer ganz anderen Zeit gefällt. Es ermöglichte den Rundfunkanstalten diese Form der Beschäftigung, um im Sinne der Rundfunkfreiheit Vielfalt und Abwechslung im Programm zu garantieren. Feste Freie sollten damals die fest angestellten Journalist:innen ergänzen, nicht ersetzen, wie es heute der Fall ist. „Wenn jemand seit zehn, zwanzig oder mehr Jahren in derselben Redaktion mit derselben Tätigkeit arbeitet“, folgerte Möllers, „grenzt das an eine missbräuliche Inanspruchnahme des Privilegs der Rundfunkfreiheit.“ Bleibt also nur, zu klagen oder auf die Politik zu hoffen. Zum Beispiel, wenn es eine EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz gäbe oder dieser im deutschen Recht auch auf Arbeitnehmerähnliche ausgeweitet wird.

Doch längst nicht alle Freien im Publikum waren sich einig, ob sie fest eingestellt werden wollen. Die einen betonten, sie sind froh, nicht ständig im Sender-Büro zu sitzen, sondern raus zu gehen, zu recherchieren, zu berichten und ihre Zeit freier einteilen zu können. Die anderen berichteten von der aktuellen Einklagewelle bei der Deutschen Welle, weil viele Freie auf die Straße gesetzt werden. Wieder andere beobachten ein Werben um Freie, weil viele Feste der Boomer-Generation in Rente gehen. Kolleginnen und Kollegen vom Hessischen Rundfunk und vom SWR berichteten von den dortigen Regelungen zu Beschäftigungsgarantien für Freie. Diese konnten nur durch hartnäckige Tarifverhandlungen erreicht werden. „Sammelt Ideen“, ermutigte Hanna Möllers die Panel-Teilnehmer:innen, „wie wir Auswege aus der unbefriedigenden Lage finden können.“

Miltiadis Oulios.

Die KI kommt, die Arbeit bleibt

ARD Freienrat Köln 2023 – Panel KI

Die Frage, wie Künstliche Intelligenz unsere Jobs als Journalist:innen verändern wird, bewegt uns Freie zunehmend. Kontrovers verlief dazu die Diskussion auf dem Panel mit dem augenzwinkernden Titel „KI, übernehmen Sie!?“. Während Christina Elmer, Professorin für Digitalen Journalismus an der TU Dortmund dafür plädierte, unsere Zukunft mit KI bewusst zu gestalten und zu regulieren, winkte Claudia Löbbecke, Professorin für Medien- und Technologiemanagement an der Uni Köln ab: „Happy Regulation.“

Löbbecke, die auch im WDR-Verwaltungsrat sitzt, sah ihre Rolle darin, den advocatus diaboli zu spielen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu raten: „Im Journalismus nicht eine Sekunde Deep Fake“. Wenn die öffentlich-rechtlichen einmal anfingen, mit selbst generierten Fakes und Bots zu experimentieren, riskierten sie ihre Glaubwürdigkeit als wichtigstes Alleinstellungsmerkmal. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.“ Umfassende Kennzeichnung und Transparenz würden in der Praxis kaum möglich sein.

Aus den Reihen der am Kongress teilnehmenden Freien wurden Forderungen nach einer ARD-Charta laut, die dem Publikum versichert: „Jede Stimme, jedes Gesicht ist bei uns menschlich.“ Christina Elmer warb für einen offeneren Umgang mit generativer KI – also jener Programme, die neue Inhalte synthetisch erzeugen. Im Journalismus nutzen wir ja schon Künstliche Intelligenz in Form digitalisierter Archive, Transkriptionssoftwares und  datenbasierter Recherche. Heilfroh sei sie, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man noch Archivmaterial mit dem Rollwagen durch die Senderflure schieben musste.

Der Einsatz von KI werde in Zukunft hybrid sein und Autor:innen werden sie in ihrer Arbeit mit eigener, menschlicher kreativer Leistung kombinieren. Arbeitslos werde uns die Künstliche Intelligenz nicht machen. Lediglich dreißig Prozent der journalistischen Arbeit seien Studien zufolge durch KI ersetzbar – im besten Fall verschafft sie uns Freiräume. „Wenn wir das kompetent machen, wertebasiert und gut reguliert“, so Elmer, „dann können wir mit KI-Systemen den Journalismus auch verbessern.“

Problematisch wird es allerdings mit der Vertretung der Urheber:innen-Rechte. Denn das Material, mit dem KI trainiert wird, stammt ja unter anderem von Autorinnen und Autoren, auch wenn das im Endergebnis nicht mehr nachweisbar ist. Es ist also an der Zeit, gegenüber den Anbietern eine VG-Wort-Abgabe durchzusetzen. Das wird keine KI erledigen, das müssen wir schon selbst tun.

Miltiadis Oulios.